§26 Unterweisungskurs
Entsprechend § 26 des Kärntner Fischereigesetzes brauchen Fischer den Nachweis über eine 8-stündige Unterweisung in praktischen, theoretischen und rechtlichen Belangen der Fischerei. Dies ist nötig, um eine (Jahres)Fischerkarte lösen zu können.
Der Kurs findet als Präsenzkurs statt.
Kurskosten: € 40.- (sind per Online-Banking vor ab zu Überweisen)