Fliegenrevier
Gail
Legende:
Punkt 1: Görtschacher Brücke
Punkt 2: Wieltschnig-Brücke
Beidufrig von der Görtschacher Brücke (Gmd. Grenze) bis zur Bezirksgrenze Villach (300 Meter nach der Wieltschnig-Brücke). Siehe Grenztafeln.
Zeitraum:
Befischung vom 01.04. bis 31.12.
Gefischt werden darf von Tagesanbruch bis Einbruch der Dunkelheit.
Gerät:
Es darf nur mit einer Angel (ausnahmslos Fliegenrute) gefischt werden. Als Köder dürfen nur eine Kunstfliege (ohne Widerhaken) zum Einsatz kommen (Trockenfliege, Nymphe und Streamer).
Fahren am Damm ist bis auf Widerruf nicht gestattet!
Äsche jahresgeschützt. | Czech- und French Nymphing ist verboten!
Bestimmungen für die Huchenfischerei
Zeitraum:
Befischung von 01.06. bis 31.01. des Folgejahres
Auf die Beschränkung der Huchenfischerei in den Sommermonaten wird hingewiesen (abhängig von der Wassertemperatur, ca. 18°C)
Gerät: Es darf nur mit einer Angel (ausnahmslos Fliegenrute) gefischt werden.
Köder:
Bei der Huchenfischerei sind nur Kunstköder mit Einzelhaken zu verwenden. Bei der Verwendung von Einzelhaken ist ein Widerhaken erlaubt. Zwilling und Drilling sind verboten. Vorfachstärke mindestens 0,40 mm. Bei Entnahme ist der Fang unverzüglich der Vereinskanzlei zu melden.
Das Hältern von Fischen ist ausnahmslos verboten!
Catch & Release Strecke:
Im Bereich zwischen der Nieselacher und der Vorderberger Brücke (siehe Hinweistafeln) ist die Entnahme von Salmoniden (ausgenommen Huchen) verboten.