Draurevier
Töplitsch
Legende:
Punkt 1: Kraftwerk Kellerberg
Punkt 2-3: Einlegestrecke
Punkt 3: Mündung des Rauschenbaches
Rechtsufrig von der Staumauer des Kraftwerkes Kellerberg flussabwärts bis zur Mündung des Rauschenbaches.
Zeitraum:
Befischung vom 01.04. bis 31.12.
Gefischt werden darf von Tagesanbruch bis Einbruch der Dunkelheit.
Gerät: Ab Kraftwerk Kellerberg bis 30 m vor der Draubrücke Gummern sind alle gesetzlichen Fangarten gestattet. Während der Ausübung des Fischfanges ist die Angelrute händisch zu bedienen. Das Festlegen des Köders mittels Beschwerung ist untersagt (1 Angelrute). In den Einlegestrecken ist das Karpfenfischen erlaubt. Ab 30 m vor der Draubrücke Gummern bis Rauschenbach sind alle gesetzlichen Fangarten erlaubt.
Es ist nur die Verwendung von einer Angelrute gestattet.
In den Einlegestrecken ist das Fischen auf Hecht, mittels Köderfisch, Gummifisch
oder Wobbler (Mindestlänge 10 cm) an einer zweiten Angelrute erlaubt.
Fischen auf Hecht lt. Kärntner Landesgesetz (55 cm | keine Schonzeit | unlimitiert)
Bestimmungen für die Huchenfischerei
Zeitraum:
Befischung von 01.06. bis 31.01. des Folgejahres
Gerät: Bei der Huchenfischerei darf eine Spinnrute verwendet werden.
Köder: Bei der Huchenfischerei sind nur Kunstköder mit Einzelhaken und einem Mindestmaß von 13 cm zu verwenden. Bei der Verwendnung von Einzelhaken ist ein Widerhaken erlaubt. Die Verwendung eines Schondrillings ist erlaubt. Zwilling und Drilling sind verboten.