Draurevier
Feistritz / Feffernitz
Legende:
Punkt 1: Kraftwerk Paternion
Punkt 2-3: Einlegestrecke
Punkt 4-5: Einlegestrecke
Punkt 5: Kraftwerk Kellerberg
Rechtsufrig unterhalb vom Kraftwerk Paternion flussabwärts bis oberhalb des Kraftwerkes Kellerberg.
Zeitraum:
Befischung vom 01.04. bis 31.12.
Gefischt werden darf von Tagesanbruch bis Einbruch der Dunkelheit.
Gerät: Vom Kraftwerk Paternion bis 500 Meter unter dem Einfluss des Weißenbaches (Höhe Bahnhof Feistritz auf der anderen Seite) und vom Einfluss des Kreuznerbaches bis zur Kellerberger Brücke, ist das Festlegen des Köders mittels Beschwerung untersagt (1 Angelrute). In der restlichen Strecke sind alle gesetzlichen Fangarten erlaubt. Es ist nur die Verwendung von einer Angelrute gestattet.
Fischen auf Hecht lt. Kärntner Landesgesetz (55 cm | keine Schonzeit | unlimitiert)
Bestimmungen für die Karpfenfischerei
Karpfenfischen ist in den Staubereichen oberhalb der Staumauer (siehe Hinweistafeln), sowie den Einlegestrecken ganzjährig, 24 Stunden mit Boilie, Tiegernuß, Frolic und Kartoffeln erlaubt.
Gerät: Das Karpfenfischen ist mit 2 Angelruten erlaubt. (Das gleichzeitige Fischen auf Salmoniden und andere Fischarten ist verboten). Abhakmatte mit mindestens 1 Meter Länge, sowie feinmaschiger Kescher mit 1 Meter Bügellänge Pflicht (nur bei der Karpfenfischerei).
In den Einlegestrecken ist das Fischen auf Hecht, mittels Köderfisch, Gummifisch oder Wobbler (Mindestlänge 10 cm) an einer zweiten Angelrute erlaubt.
Bestimmungen für die Huchenfischerei
Zeitraum:
Befischung von 01.06. bis 31.01. des Folgejahres
Gerät: Bei der Huchenfischerei darf eine Spinnrute verwendet werden.
Köder: Bei der Huchenfischerei sind nur Kunstköder mit Einzelhaken und einem Mindestmaß von 13 cm zu verwenden. Bei der Verwendnung von Einzelhaken ist ein Widerhaken erlaubt. Die Verwendung eines Schondrillings ist erlaubt. Zwilling und Drilling sind verboten.