Fliegenrevier
Mauthbrücke

Legende:

Punkt 1: Mauthbrücke
Punkt 2: 1 km rechtsufrig flussaufwärts

Ab der Autobahnbrücke Mauthbrücke bis ca. 1 km flussaufwärts (rechtsufrig).

Zeitraum:
Befischung vom 01.04. bis 31.12.

Es darf nur mit einer Angel (Fliegenrute) gefischt werden und es ist als Köder eine Kunstfliege (ohne Widerhaken) zu verwenden.

Gerät:

Es darf nur mit einer Angel (ausnahmslos Fliegenrute) gefischt werden. Als Köder dürfen nur eine Kunstfliege (ohne Widerhaken) zum Einsatz kommen (Trockenfliege, Nymphe und Streamer).

Fahren am Damm ist bis auf Widerruf nicht gestattet!

Äsche jahresgeschützt. | Czech- und French Nymphing ist verboten!

 

Bestimmungen für die Huchenfischerei

Zeitraum:
Befischung von 01.06. bis 31.01. des Folgejahres

Gerät: Bei der Huchenfischerei darf eine Spinnrute verwendet werden.

Köder: Bei der Huchenfischerei sind nur Kunstköder mit Einzelhaken und einem Mindestmaß von 13 cm zu verwenden. Bei der Verwendnung von Einzelhaken ist ein Widerhaken erlaubt. Zwilling und Drilling sind verboten. Bei Entnahme ist der Fang unverzüglich der Vereinskanzlei zu melden.

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