Silbersee

Das Fischen ist ausnahmslos nur vom Ufer aus gestattet. Boote und jegliche Wasserbeförderung sind verboten. Salmoniden sind außnahmslos nur mit einer Rute zu befischen und jede maßige Forelle ist anzueignen. 

  • Die Fahrzeuge sind ausnahmslos auf den gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen.
  • Der Transport der Angelgeräte zu den Angelplätzen mittels PKW ist strengstens untersagt.
  • Barsche sind bis auf Widerruf geschützt!
  • Anfüttern, sowie jede Verunreinigung und auch das Ausweiden der Fische am Silbersee sind ausnahmslos verboten!

Befischung vom 01.01. bis 31.12.

(vom 01.04 bis 06.04., sowie vom 01.06. bis einschließlich 15.09. ist das Fischen am Silbersee verboten!  Ostbucht ab 1. September befischbar!)

Gerät

Abhakmatte mit mindestens 1 Meter Länge, sowie feinmaschiger Kescher mit 1 Meter Bügellänge Pflicht (nur bei der Karpfenfischerei).

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